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   VG Berlin, 09.04.2014 - 12 K 1020.13   

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VG Berlin, 09.04.2014 - 12 K 1020.13 (https://dejure.org/2014,8201)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.04.2014 - 12 K 1020.13 (https://dejure.org/2014,8201)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. April 2014 - 12 K 1020.13 (https://dejure.org/2014,8201)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 40.92

    Unentgeltlichkeit der Lehrveranstaltungen eines Privatdozenten

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2014 - 12 K 1020.13
    Diese Regelung verfolgt den Zweck, unnötige Feststellungsklagen zu vermeiden, wenn für die Rechtsverfolgung eine andere, sachnähere und wirksamere Klageart zur Verfügung steht (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994 - 6 C 40.92, - juris Rdn. 19).

    Indes stellt auch die im jährlichen Rhythmus angebotene Lehrveranstaltung sicher, dass der Kläger regelmäßig seine pädagogische Eignung und durch die Habilitation gezeigte Qualifikation als Forscher und Lehrer (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994 - 6 C 40.92 - BVerwGE 96, 136 = juris Rdn. 35) unter Beweis stellen kann.

    Er ist auch dem Kläger zumutbar, denn durch die Einräumung einer Pflichtlehre von durchschnittlich 1 SWS wird der Zweck, den Privatdozenten in den Hochschulbetrieb einzubinden und seine Qualifikation in der Lehre unter Beweis zu stellen, sichergestellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994 - 6 C 40.92 - juris Rdn.34 f.).

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2014 - 12 K 1020.13
    sog. Kapazitätserschöpfungsgebots abstrakt (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 u.a. - juris Rdn. 69 ff) in die Kapazitätsberechnung eingestellt, oder wenn der Kläger das Pflichtlehrangebot verbreitert (beispielsweise, weil er ein bestimmtes Seminar, welches bereits von einem anderen Mitarbeiter angeboten wird, zusätzlich lehrt oder er die bisher nur einmal im akademischen Jahr durchgeführte Pflichtlehrveranstaltung in jedem Semester anbietet).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00

    Brandenburgisches Hochschulgesetz

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2014 - 12 K 1020.13
    Die Wissenschaftsfreiheit schützt nicht vor Beschränkungen, die für den einzelnen Grundrechtsträger aufgrund des Zusammenwirkens mit anderen Grundrechtsträgern im Wissenschaftsbetrieb unvermeidbar sind (BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 911/00 u.a. - BVerfGE 111, 333 ff, 353 = juris Rdn. 135).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 6 CN 1.11

    Antragsfrist für einen Normenkontrollantrag; Antragsbefugnis für einen

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2014 - 12 K 1020.13
    Die Lehrfreiheit ist zwar vorbehaltlos gewährleistet, gleichwohl gibt es grundrechtsimmanente Schranken (BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 6 CN 1.11 - BVerwGE 144, 195; juris Rdn.21).
  • VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CE 02.637
    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2014 - 12 K 1020.13
    So ist der Dozent auch innerhalb seiner Pflichtlehre zulässigerweise aufgrund institutioneller Vorgaben der Hochschule im Rahmen ihres Organisationsermessens beschränkt (vgl. Maunz/Dürig, a.a.O. Rdn. 174; Leibholz/Rinck, Grundgesetz, 62. Lieferung 2013, Art. 5 Rdn. 1166; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 3. Juni 2012 - 7 CE 02.637 - juris).
  • OVG Berlin, 26.11.1991 - 4 B 47.90

    Obliegenheit; Privatdozent; Titellehre; Höherrangiges Recht

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2014 - 12 K 1020.13
    Diese gesetzlich normierte Verpflichtung des Privatdozenten, eine (Mindest)Lehre zu erbringen, besteht darin, mittels einer regelmäßigen Ausübung der Lehrtätigkeit zu gewährleisten, dass die ansonsten kaum in den Hochschulbetrieb eingebundenen Privatdozenten sich ihre im Habilitationsverfahren unter Beweis gestellte Qualifikation als Forscher und Lehrer erhalten, damit sichergestellt ist, dass ihre Lehre den an sie im Interesse der Studierenden zu stellenden Anforderungen entspricht (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 26. November 1991 - 4 B 47.90 - juris Rdn.17).
  • VG Köln, 13.11.2020 - 6 L 1807/20
    Kap. Rn. 84; Epping in: Leuze/Epping, Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, 17. Lieferung 10.2019, § 68 Rn. 104; VG Berlin, Urteil vom 9. April 2014 - 12 K 1020.13 -, juris, Rn. 22; VG München, Urteil vom 10. Dezember 2013 - M 3 K 12.5227 -, juris, Rn. 32.

    Demnach steht es im pflichtgemäßen Ermessen der Antragsgegnerin, das erforderliche Lehrangebot durch hauptberufliches Lehrpersonal, durch andere Privatdozenten, Honorarprofessoren bzw. außerplanmäßige Professoren oder aber durch mittels Lehrauftrags engagierte Dozenten abzudecken, vgl. VG Berlin, Urteil vom 9. April 2014 - 12 K 1020.13 -, juris, Rn. 24, wobei Lehraufträge nach § 43 Satz 1 HG NRW grundsätzlich für den nicht durch hauptberufliche Kräfte abgedeckten Lehrbedarf erteilt werden können.

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